Ilse Reiter


Rechtshistorikerin am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte an der Universität Wien

„Maria Theresia hat bei der Constitutio Criminalis Theresiana den primären Zweck verfolgt, eine Rechtsvereinheitlichung herbeizuführen. Es ging ihr nicht um Modernisierung des Strafrechts.“

„Die Abtreibung ist aus der traditionell christlicher Sichtweise ein Tötungsdelikt und daher steht in der Constitutio Criminalis Theresiana darauf die Todesstrafe.“

„Schon unter Maria Theresia war eine wesentliche Aufgabe eine große , gut ausgebildete nützliche Staatspopulation zu schaffen und Abtreibungen haben diese Population potentiell verringert.“

„Die Idee der bevölkerungspolitischen Motivation des Abtreibungsverbotes taucht natürlich ideologisch akzentuiert auch im 20. Jahrhundert wieder auf : So haben wir in der Zeit des Austrofaschismus eine Verschärfung des Abtreibungsrechtes.“
„Selbstredend hat der Nationalsozialismus unter seinen Gesichtspunkten des rassepolitischen, erbbiologisch  gesunden Nachwuchses  diese Idee erneut aufgegriffen und verschärft. Über die deutsche Frau wurde ein massives Abtreibungsverbot verhängt.“

„Die Fähigkeit der Frau Kinder zu gebären oder auch nicht, ist keine private Entscheidung. Der Frauenkörper ist kein privater ein öffentlicher Ort in den gesellschaftspolitische und staatliche Zwecke hineingetragen werden und wir sehen es in der Rechtsgeschichte: Über lange Zeit bestimmen Staat und Gesellschaft was Frau mit ihrem Körper und dem darin keimenden Leben tun darf  und nicht!“