Background


Kaiserin Maria Theresia mit ihren Kindern, Schloß Schönbrunn, Wien, 1754

„Kaiserin“ Maria Theresia die 16 Kinder gebar und diese von Ammen versorgen und von einem Hofstaat erziehen ließ, verfügte in ihrem wegweisenden Gesetzeswerk, der  Constitutio Criminalis, dass Frauen die ihre „Leibesfrucht“  abtrieben, hingerichtet wurden.

Der Zynismus der Gesetzgebung gipfelte  darin, dass  – wenn eine ledige Frau aus Angst vor der Todesstrafe das Kind doch austrug, öffentlich ausgepeitscht wurde.

Die mariatheresianischen Restriktionen drangsalierten über zweihundert Jahre lang die Frauen (aber auch Männer)  in Europa. In Österreich in Gestalt des § 144 der bis 1975 die Abtreibung mit bis zu 5 Jahren „schweren Kerker“ bestrafte. Und bis heute ist der Nachhall dieser zynischen, die Frauen demütigenden, körperfeindlichen, die Sexualität verteufelnde, auf Fortpflanzungskontrolle ausgerichtete Judikatur zu spüren:  Noch immer sind unser Denken, Fühlen und Handeln davon beeinträchtigt.